SEIT 2015

TIERHEIM GRAZ

Als Tierheim (seit 2015) und Artenschutz­zentrum (seit 2010) nehmen wir ausgesetzte, abgegebene und nicht mehr gewollte, aber auch illegal gehandelte und daher beschlagnahmte Schildkröten auf.

Mix Trachemys scripta scripta + elegans
Mix Trachemys scripta scripta + elegans
Mediterrane Landschildkröten

Invasive Arten (wie die bekannten Gelbwangen- und Rotwangen Schmuckschildkröten) dürfen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen nicht weitergegeben werden und verbleiben daher bis an ihr Lebensende im Turtle Island Tierheim.

Für andere Arten, wie z. B. griechische Landschildkröten oder nicht invasive Wasserschildkröten, sind wir immer auf der Suche nach guten und artengerechten Unterbringungs­möglichkeiten.

Wenn du daran Interesse hast, bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir deine Eignung als Halter verifizieren können.

Tiere aus privaten Abgaben können grundsätzlich nur aufgenommen werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Daher kann es auch hier zu Wartezeiten oder Aufnahmestopps kommen.

Abgabe von Land- bzw. Wasserschildkröten aus dem Privatbesitz an Turtle Island: Aufnahmeentgelt (Quarantänekosten) + verpflichtende monatliche Patenschaft (Unterbringung/Versorgung)

Testudo sp
Trachemys scripta
Testudo sp

Auch Turtle Island ist massiv von den Teuerungskosten für Personal, Futter, Energie und Tierarztkosten betroffen, bei gleichzeitigem Rückgang von Spenden bzw. Förderungen durch die öffentliche Hand.

Daher müssen wir ab 2024 einen Teil der anfallenden Quarantänekosten bei Neuaufnahme eines Tieres an den Vorbesitzer weitergeben. Wir orientieren uns hier an der Gebührenordnung für Tierärzte und branchenüblichen Laborpreisen für spezielle Untersuchungen.

Diese realen Quarantänekosten geben wir nun teilweise (ca. 1/3) an den Vorbesitzer weiter. Ca. 2/3 trägt weiterhin der Verein.

Einmaliges Entgelt bei der Übergabe (pro Tier):

€ 100 für Landschildkröten
€ 100 für Wasserschildkröten

  • Weiters wird für die Unterbringungs- und Versorgungskosten nach der Quarantänezeit eine Patenschaft für ein Jahr verpflichtend.
  • Hierdurch übernimmt der Besitzer seine Verantwortung und einen Kostenbeitrag für den Anteil an den oft langen Aufenthaltszeiten bei uns. Auch hier werden die realen Kosten zu einem Großteil durch den Verein getragen und nur ein Teil als Patenschaft dem Besitzer übertragen.
  • Die an uns geleisteten Zahlungen können als Spende geltend gemacht werden.
  • Als Tierheim werden wir jährlich durch die Veterinärbehörde kontrolliert.
  • Mit den Zahlungen unterstützt der Vorbesitzer Turtle Island bei der bestmöglichen Versorgung der Tiere.
  • Mit der Tierpatenschaft trägt der Vorbesitzer unmittelbar zur Deckung aller Kosten bei, die durch die medizinische Versorgung und täglichen Pflege der Tiere entstehen. Diese Kosten umfassen insbesondere die tägliche tierpflegerische Tätigkeiten, die medizinische Routineversorgung (Quarantäne bei Erkankungen, Impfungen, Parasitenbehandlungen, etc.), die Futter- und Wasserversorgung, die Terrarien- bzw. Gehegebepflanzungen und andere laufende Kosten.
  • Der Betrag kann monatlich oder einmalig (im Vorhinein) mittels Überweisung oder Abbuchungsauftrag beglichen werden.
  • Die Kosten für die Patenschaft belaufen sich auf:
    • € 30/Monat für Landschildkröten
    • € 20/Monat für Wasserschildkröten

MACH EINEN UNTERSCHIED

JEDE SPENDE KOMMT ZU 100 % DEM SCHUTZ UND DER RETTUNG VON VOM AUSSTERBEN BEDROHTEN SÜSSWASSER- UND LANDSCHILDKRÖTEN ZU GUTE.